Qualifizierte BAFA-Beratung
Jens Richter ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als qualifizierter BAFA-Unternehmensberater gelistet.
Qualifizierte BAFA-Beratung für Firmen, Unternehmen und Selbständige
Das aktuelle, 2016 aktualisierte BAFA-Beratungsprogramm, fasst die vorher durch die BAFA und die KfW separat aufgelegten Beratungs-Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Turn-Around-Beratung“ und „Gründercoaching Deutschland“-Beratung in einem konzertierten Berater-Programm zusammen. Gemeinsam für alle Berater-Formate und deren Umsetzung in Deutschland ist nun alleinig das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Welche Unternehmen können die BAFA-Förderung für eine Unternehmensberatung beantragen?
Die Förderung von Beratungen erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bundesweit. Gefördert werden ausschließlich bereits bestehende Unternehmen. Die Beratungsförderung richtet sich an Freie Berufe und Solo-Selbständige sowie an kleine und mittlere Unternehmen (sogenanntre KMU), die ihren Sitz in Deutschland haben.
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In diesem erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die möglichen Fördermittel rasch und unkompliziert beantragen und erhalten können.
Von der BAFA werden Beratungen für drei Unternehmens-Gruppen gefördert.
- Sogenannte Jung-Unternehmen, die nicht länger als maximal zwei Jahre bestehen.
- Sogenannte Bestands-Unternehmen, die bereits seit mindestens drei Jahren am Markt tätig sind.
- Unabhängig davon, wann ein Unternehmen gegründet wurde, können Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine durch das BAFA geförderte Unternehmensberatung in Anspruch nehmen.
Beratungsthemen können zum Beispiel sein
- Fachkräftegewinnung und Mitarbeiterbindung
- Unternehmenssicherungsberatung
- Alle allgemeinen Fragen der Unternehmens-Ausrichtung und Marktpositionierung, der Unternehmensführung oder Unternehmens-Umstrukturierung
- Organisatorische, personelle und wirtschaftliche Fragen der Unternehmensentwicklung und Unternehmensführung
- Fachkräftegewinnung
- Strukturelle Ungleichheiten (Gender-Themen, Unternehmensführung von oder Zusammenarbeit mit Migrantinnen und Migranten, etc.)
- Nachhaltigkeitsthemen (wie z.B. Umweltschutz)
- Befindet sich ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, so zielt eine BAFA-Beratungsförderung zuerst einmal auf die Unternehmens-Sicherung. Das heißt, auf alle Aspekte, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wiederherstellen oder erhalten. Darüber hinaus umfasst eine Beratungsförderung durch die BAFA alle Aspekte der Unternehmensführung.
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Welche Unternehmen können keine BAFA-Förderung erhalten?
Leider sind Praktizierende sogenannter Freien Berufe, die den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf Beratung liegen haben, von diesen BAFA-Förderungen ausgeschlossen. Dies betrifft genauso Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, wie Unternehmensberater, Finanzberater oder Notare.
Weiterhin schließen die Genehmigungs-Richtlinien der BAFA Förderanträge aller Unternehmen aus, die sich bereits derart in unternehmerischen Schwierigkeiten befinden, dass ein Insolvenzverfahren droht oder bereits läuft.
Letztendlich sind von einer BAFA Beratungs-Förderung gemeinnützige Organisationen ausgeschlossen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden oder Stiftungen).
Wählen Sie den richtigen Berater aus!
Ihre Unternehmensberatung kann nur durch die BAFA gefördert werden, wenn Ihr gewählter Berater bei dem BAFA als qualitätsgeprüfter Unternehmensberater gelistet ist. Dies stellt sicher, dass ihr Berater über die notwendigen Qualifizierungen verfügt und einen entsprechenden Qualitätsnachweis auch erbracht hat.
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Die acht Schritte zu einer erfolgreichen BAFA-Förderung
Wie und wo kann der Antrag auf BAFA Förderung gestellt werden?
Der Förderantrag wird grundsätzlich über die entsprechende Seite der BAFA gestellt. Er beinhaltet nur wenige Fragen, bei deren Beantwortung wir Ihnen (als gelistete Berater) gerne helfen.
In der Regel erhalten Sie von der zuständigen Leitstelle innerhalb von 2 Wochen ein Schreiben, in dem Sie darüber informiert werden, ob Ihre Förderung bewilligt wurde. Sofern ein positiver Bescheid vorliegt, können Sie dann mit Ihrem Berater den erforderlichen Vertrag abschließen und Ihre Unternehmensberatung kann beginnen.
Hinweis: Nicht übernommen werden alle Beratungskosten, die ggf. vor einer Bewilligung Ihres Förder-Antrages angefallen sind.
Im beschriebenen Rahmen gibt es eine besondere Regelung für Unternehmen in Schwierigkeiten und für sogenannte Jungunternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt). Diese sind dazu verpflichtet, vor Förderantrags-Stellung ein (kostenloses) Informationsgespräch mit einem Regionalpartner zu führen. Dieses kann telefonisch oder persönlich erfolgen. Innerhalb von längstens 3 Monaten nach diesem Informationsgespräch ist dann der Förderantrag zu stellen.
Die Verwendung des Förderbetrages ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Eingang des Informationsschreibens über den dafür vorgesehenen Verwendungsnachweis nachzuweisen. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.
Lassen Sie sich von dem bürokratisch erscheinenden Aufwand bitte nicht abschrecken – wir unterstützen Sie sowohl bei Ihrem Antragsprozess als auch bei allen anderen nötigen Schritten. Der Aufwand ist überschaubar und die Ihnen zustehende staatliche Förderung ist es wert, genutzt zu werden.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, dass Ihre Antragstellung unkompliziert, rasch und erfolgreich erfolgt.
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Wie hoch ist der BAFA Beratungszuschuss?
Die Höhe der Förderung für eine Unternehmensberatung hängt davon ab
- Wo das Unternehmen ansässig ist:
- Für Unternehmen mit Standort in den alten Bundesländern werden 50 % der Beraterkosten übernommen.
- Für Unternehmen mit Standort in den neuen Bundesländern (ohne die Regionen Berlin und Leipzig) werden 80 % der Beraterkosten übernommen.
- Für Unternehmen mit Standort in der Region Lüneburg werden 60 % der Beraterkosten übernommen.
- Welches Unternehmen den Förderantrag stellt:
- Die Bemessungsgrundlage für Jungunternehmen liegt bei max. 4000 €. Dies entspricht bei einem Fördersatz von 80 % einem maximalen Zuschuss von 3.200 € und bei einem Fördersatz von 50 % einem maximalen Zuschuss von 2.000 €.
- Die Bemessungsgrundlage für Bestandsunternehmen liegt bei max. 3000 €. Dies entspricht bei einem Fördersatz von 80 % einem maximalen Zuschuss von 2.400 € und bei einem Fördersatz von 50 % einem maximalen Zuschuss von 1.500 €.
- Die Bemessungsgrundlage für Unternehmen in Schwierigkeiten beträgt – unabhängig von Alter und Standort des Unternehmens – max. 3.000 €. Davon können bis zu 90 % der Beratungskosten, demnach max. 2.700 € übernommen werden.
Ihr Unternehmen ist in Schwierigkeiten? Was wir für Sie und Ihr Unternehmen tun:
Gemeinsam mit Ihnen finden wir die genau zu Ihnen passenden Antworten auf die Fragen: „Wie kommen wir schnell aus der Krise heraus?“ und „Wie geht es weiter nach der Krise“?
- Wir helfen Ihnen beratend und unterstützend in der Krise und nach der Krise bei der Sanierung, der Neuausrichtung und / oder der anstehenden Umstrukturierung Ihres Geschäfts und Geschäftsmodells.
- Wir lösen gemeinsam mit Ihnen bestehende Zwickmühlen auf und helfen Ihnen, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
- Wir prüfen Ihre IST-Prozesse und Modelle, erstellen die für die Förderung notwendige Prozessdokumentation, definieren Ihren gewünschten SOLL-Zustand – und leiten für Sie konkrete Handlungsempfehlungen ab.
- Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der möglichen und notwendigen Fördermittel.
- Wir helfen Ihnen, neue Perspektiven zu finden und stellen Ihnen dafür unser geballtes Know-how zur Verfügung.
- Wir unterstützen Sie bei der Implementierung neuer Strategien, Prozesse, Strukturen, Ausrichtungen, etc.
- Als erfahrene Berater begleiten wir Sie in Ihren individuellen Möglichkeitsraum und darüber hinaus.
Jede Krise zeigt neue Chancen auf – davon sind wir überzeugt!
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